|
|
|
|
| |
Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union, auch EU-Überweisungen genannt, dürfen seit dem 1. Juli 2003 laut EU-Verordnung 2560/2001 nicht teurer sein als innerstaatliche Überweisungen.
| |
|
Eine EU-Überweisung muss, um der EU-Verordnung zu entsprechen, folgende Kriterien erfüllen:
|
-
Die Empfängerdaten müssen in IBAN und BIC angegeben sein.
-
Als Währung ist nur der Euro zulässig.
-
Der Betrag darf 12.500 EUR nicht überschreiten.
-
Die Spesen müssen zwischen Empfänger und Auftraggeber geteilt werden.
| |
Seit 2005 sind auch die EWR Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) der EU-Preisverordnung beigetreten, so dass Überweisungen, die die Bedingungen der Verordnung erfüllen, ebenfalls wie EU Standardüberweisungen bepreist werden.
| |
Zum 1.1.2006 wird die Betragsgrenze für EU Standardüberweisungen auf 50.000 EUR angehoben. Zahlungen über 12.500 EUR müssen jedoch weiterhin der Bundesbank zur Aussenwirtschaftsstatistik gemeldet werden.
| |
| Dieser Artikel basiert auf dem Artikel EU-Überweisung
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. | |
|
|
|
| Total Hits |
Wir hatten
22.461.032
Seitenzugriffe seit 28.11.2003
740 Web-Links
470.224 * besucht
485 Downloads
66.867 * gesaugt
= 212.193 MB
|
|