Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden
Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden:
eBay bietet seinen Nutzern eine Vielzahl von Hilfen und Schutzmechanismen an, mit denen sie sich vor kriminellen Machenschaften auf dem Online-Marktplatz schützen können. Dennoch können Straftaten niemals völlig ausgeschlossen werden.
eBay unterstützt die Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden bei ihren Ermittlungen bestmöglich – eine Zusammenarbeit zum Vorteil der eBay Mitglieder, die sich sehr bewährt hat. Ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit ist die Beantwortung von Anfragen von Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden. Die Beauskunftung von Mitgliederdaten erfolgt selbstverständlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. eBay flankiert die Arbeit der Behörden zudem durch weitere Maßnahmen die von der Sperrung von Mitgliedskonten, bis hin zur Erstattung von Strafanzeigen durch eBay reichen können.
Im Bereich rechtswidriger Angebote unterstützen die jeweiligen Aufsichtsbehörden nicht nur eBay, sondern auch die eBay-Nutzer mit ihren spezifischen Fachkenntnissen. Viele Artikel dürfen in Deutschland nicht oder nur sehr eingeschränkt angeboten werden. Teilweise sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Handel sehr kompliziert. Insofern ist die Aufklärung der Mitglieder über die jeweiligen Rahmenbedingungen eine wesentliche Maßnahme um zu verhindern, dass Verkäufer überhaupt rechtswidrige Artikel auf dem eBay-Marktplatz anbieten.
Beispiele hierfür finden sich zum Beispiel im Bereich des Artenschutzes, des Pflanzenschutzes, der Arzneimittel oder der archäologischen Funde. Hier stellen die jeweiligen Behörden für die Nutzer Informationen im Internet zur Verfügung, auf die eBay von den einschlägigen eBay-Grundsätzen oder Warnmitteilungen verlinkt.
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