| Umgang mit unzulässigen Artikeln:
Artikel, die gegen rechtliche Vorschriften, die guten Sitten oder die eBay-Richtlinien verstoßen, dürfen bei eBay nicht zum Verkauf angeboten werden. Zu den Verkaufsangeboten, die nicht gehandelt werden dürfen, gehören unter anderem jugendgefährdende, volksverhetzende und gewaltverherrlichende Artikel. In einigen Bereichen gehen die eBay-Richtlinien über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Beispielsweise ist der Handel mit lebenden Tieren grundsätzlich gesetzlich zulässig. Trotzdem verbietet eBay generell den Handel mit lebenden Tieren jedweder Art auf dem Online-Marktplatz.
Für die Rechtmäßigkeit ihrer bei eBay eingestellten Angebote sind die jeweiligen Verkäufer selbst verantwortlich. Wer die gesetzlichen Vorschriften missachtet, macht sich gegebenenfalls sogar strafbar. Zudem gehen Straftäter aufgrund der Transparenz des eBay-Marktplatzes ein enormes Entdeckungsrisiko ein.
eBay missbilligt ausdrücklich jeden Versuch, den Online-Marktplatz für den Handel mit unzulässigen Artikeln zu missbrauchen und ist auf drei verschiedene Arten aktiv, um einen solchen Handel zu unterbinden:
Zunächst einmal stellt eBay für die Nutzer umfangreiche Informationen bereit, ob und inwieweit der Handel mit bestimmten Artikeln auf dem Online-Marktplatz zulässig ist. So erhält jeder Verkäufer Hilfestellung bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Artikels. Die entsprechenden Informationen finden sich in §7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeder eBay-Nutzer bei der Anmeldung akzeptiert, unter
http://pages.ebay.de/help/community/png-user.html
sowie in noch ausführlicherer Form in einer umfangreichen Online-Dokumentation, die über das eBay Sicherheitsportal abrufbar ist unter
http://pages.ebay.de/help/sell/item_allowed.html |