Die überwältigende Mehrheit aller Transaktionen bei eBay läuft im Sinne von Käufer und Verkäufer ab – schnell, zuverlässig und sicher. Sollte es wider Erwarten dennoch einmal zu einem Problemfall kommen, bietet eBay seinen Mitgliedern einen kostenlosen Käuferschutz an. Im Rahmen dieser Kulanzleistung zahlt eBay, sofern einige grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt sind, einen Ausgleich für vom Käufer erworbene Artikel bis zu einem Wert von je 200 Euro abzüglich einer Selbstbeteiligung von 25 Euro.
Der eBay Käuferschutz greift bei zwei unterschiedlichen Arten von Problemfällen: Zum einen, wenn ein Käufer einen Artikel bezahlt hat, dieser aber nicht geliefert wurde, zum anderen wenn ein Käufer zwar den Artikel erhalten hat, dieser im Wert aber nicht der Beschreibung des Verkäufers entspricht, z.B. statt einer goldenen Kette lediglich eine nur vergoldete geliefert wird.
Für die Inanspruchnahme des eBay Käuferschutzes müssen einige grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt sein, durch die sich eBay gegen einen Missbrauch der kostenlos angebotenen Kulanzleistung absichert: Es muss beispielsweise gewährleistet sein, dass die Transaktion tatsächlich über eBay abgeschlossen wurde, dass Käufer und Verkäufer über ein ausgeglichenes Bewertungsprofil von null oder besser verfügen und der Antrag auf Käuferschutz nicht länger als 90 Tage nach dem Ende des Angebotes gestellt wurde. Außerdem muss der Käufer vor Beantragung des Käuferschutzes zunächst selbständig versucht haben, das Problem durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer zu klären.
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