| Zusammengestellt von eBay Mitglied aurum-nigrum
Hierfür eine allgemein gültige Regel aufzustellen, wäre anmassend. Denn zum Einen wissen einige Anbieter tatsächlich oft nicht, dass sie ein Falschgold-Schmuckstück besitzen und unzulässigerweise zum Verkauf anbieten und zum Anderen geben sich die Fake-Händler die um den "Wert" ihrer Schmuckstücke genau informiert sind, i.A. bewusst recht bieder - sie haben ein manchmal sogar 4-stelliges Bewertungsprofil und meinen, dass das Gesetz sie vor Strafe/Repressalien schützt, wenn sie das Schmuckstück als "Vergoldet", "Blender", "Erbstück", "gekauft wie gesehen", "leider keine Expertise vorhanden", "Keine Garantie auf Echtheit" oder unter dem Zitieren des (in keiner EU-Verfassung existenten) Rücknahmeverweigerungsrecht bei Privatverkäufen, anbieten. Zum Teil sind diese Auktionen sehr professionell, mit hervorragenden, ja fast schon künstlerisch zu bezeichnenden Photos gestaltet. Meist aber handelt es sich nur um eine schlichte, sehr kurz gehaltene Beschreibung mit einfachen, bei eBay hinterlegten Bildern.
Wenn Sie ein teures Schmuckstück ersteigern wollen, speichern Sie UNBEDINGT die ganze Webseite des Angebotes mit allen Bildern (im Browser unter Menu "Datei" - "Seite speichern unter..."), denn Betrüger haben die Bilder oftmals auf eigenen Servern liegen und löschen diese nach Auktionsende, und versuchen so, der Strafverfolgung zu entgehen. Allerdings lässt sich so leicht der Webseiteninhaber der Site, auf welcher die Bilder liegen, eruieren. Also ein klassischer Schuss ins Knie , möchten wir sagen... |