pkrug
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« am: Donnerstag - 18. Februar 2010 - 17:25:30 pm » |
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Ich hatte vor ein paar Wochen das erste Mal den Fall, dass ich aus Versehen etwas versteigert hatte und anschließend festgestellt habe, dass ich das gar nicht wollte. Ich habe den Verkäufer dann ganz vorsichtig gefragt, ob er denn eventuell auf das Geschäft verzichten würde. Der meinte nur, dass er das Geschäft dann bei eBay stornieren würde und angeben würde, dass wir uns einvernehmlich geeinigt hätten, das Geschäft nicht abzuschließen. So weit so gut.
Beim Stornieren hat er dann aber einfach nur angegeben, dass ich den Artikel nicht bezahlt hätte und nach Ablauf der Frist habe ich eine Verwarnung von eBay bekommen. Der Verkäufer hat sich auf meine Fragen auch nicht mehr gemeldet. Fand ich zwar blöd, entspricht aber ja auf eine Art den eBay-Regeln -> wer nicht bezahlt, wird verwarnt. Habe ich mich also mehr oder weniger mit abgefunden und beschlossen, den Account zunächst mal nicht mehr zu nutzen.
Dann bekam ich aber noch ein Schreiben von eBay mit dem Hinweis, mich an den Kundenservice zu wenden, wenn ich meinte, die Verwarnung sei nicht gerechtfertigt. Also einfach mal ausprobiert. Kost ja nix! Ich habe angegeben, dass der Verkäufer mir zugesagt hätte, auf das Geschäft zu verzichten und dass eBay die Verwarnung doch bitte wieder aus meinem Profil löschen möchte. Das haben sie innerhalb von 10 Minuten (!!!) gemacht.
Ich bin ehrlich gesagt ziemlich überrascht, wie leicht man solch eine Verwarnung wieder los werden kann. Finde ich eigentlich ziemlich blöd. Wenn Käufer schon nicht mehr negativ bewertet werden können, sollte eBay doch zumindest bei Verwarnungen etwas restriktiver vorgehen.
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