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Autor Thema: Artikel bezahlt, kurz darauf von eBay gelöscht.  (Gelesen 2933 mal)
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Fry
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« am: Samstag - 06. Dezember 2008 - 18:53:03 pm »

Hallo,
ich habe bei eBay einen Artikel mit Preis vorschlagen gekauft. Der Verkäufer hat sofort angenommen und ich habe daraufhin gleich per PayPal bezahlt. Darauf habe ich ein E-Mail von eBay bekommen, dass sie die Auktion gelöscht haben weil der Verkäufer gegen etwas verstoßen hat und ich solle schnell bezahlen da ich eine Verpflichtung mit dem Verkäufer eingegangen bin. Danach habe ich bemerkt, dass der Verkäufer in der Zahlungs-Mail geschrieben hat, ich solle per Überweisung bezahlen. Jedoch hatte ich schon per PayPal bezahlt. Ich vermute der Verstoß den eBay meint besteht darin, dass er bei PayPal die E-Mail-Adresse Huh?Huh??@web.de angegeben hat, das habe ich nämlich in der Zahlungs-Bestätigungs-Mail gesehen.
Könnt ihr mit bitte helfen? Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll.

MfG Fry
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m-t
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« Antworten #1 am: Samstag - 06. Dezember 2008 - 19:36:24 pm »

hi,

der verkäufer hat ja paypal in seiner auktion akzeptiert. wenn du damit bezahlst ist es also ok.
die auktion wurde aber bestimmt nicht gelöscht weil er eine @web.de e-mail adresse verwendet hat.

was genaues kann man da aber schlecht sagen wenn verkäufer und/oder auktion unbekannt sind.

wenn du willst kannst du mir ja den namen des verkäufers in einer pm schicken. dann schau ich mal.

wenns dir nichts ausmacht geht das natürlich auch hier, dann siehts allerdings jeder, wie du willst.
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Fry
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« Antworten #2 am: Samstag - 06. Dezember 2008 - 20:24:23 pm »

Mit ??????@web.de meinte ich nicht, dass das web.de sondern die Fragezeichen. Die Fragezeichen waren nicht dazu da den Verkäufer anonym zu halten.
Ich habe die Transaktion bei PayPal jetzt storniert und ihm eine E-Mail geschickt in welcher ich ihm sage, dass er doch bitte einen funktionierenden PayPal-Account anlegen soll, weil ich den Käuferschutz in Anspruch nehmen möchte. Das wirkt jetzt nämlich alles ein bisschen merkwürdig mit dem falschen PayPal-Account. Den Namen des Verkäufers schicke ich dir per PN. Ich möchte ihn nicht in den Dreck ziehen. Vielleicht hat er ja auch nur ausersehenen irgendetwas beim erstellen des PayPal-Accounts falsch gemacht.

MfG Fry
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« Antworten #3 am: Samstag - 06. Dezember 2008 - 21:20:48 pm »

also so wie ich das sehe bietet er gar kein paypal an, hast du einfach mal an seine e-Mail Adresse per paypal das geld geschickt ?
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Fry
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« Antworten #4 am: Samstag - 06. Dezember 2008 - 22:14:29 pm »

Nein, ich habe auf "jetzt bezahlen" geklickt und ich konnte "per PayPal bezahlen" anklicken.
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m-t
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« Antworten #5 am: Samstag - 06. Dezember 2008 - 23:15:19 pm »

also ich würde jetzt warten wie er reagiert, wenn in der auktion paypal als zahlungsoption angegeben war kannst du natürlich auch damit bezahlen. will er jetzt plötzlich nur per überweisung bezahlt werden dann ist das nicht dein problem.

geld gibts dann eben erst wenn er dir eine funktionierende email adresse für paypal gibt.
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Fry
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« Antworten #6 am: Sonntag - 07. Dezember 2008 - 13:56:19 pm »

Ich habe jetzt eine E-Mail von ihm bekommen, in welcher er mich fragt ob ich den Artikel immer noch haben möchte. Ich habe ihm geantwortet, ja aber nur über eBay und PayPal. Da ich abgesichert sein möchte. Nun warte ich auf seine Antwort. Wenn keine kommt werde ich den Artikel bei jemand anderem kaufen. Das Geld bekomme ich ja von PayPal zurück, da ich die Überweisung storniert habe. Eine schlechte Bewertung kann er mir denke ich auch nicht geben, da eBay die Auktion ja gelöscht hat.
Vielen Dank für deine Hilfe m-t.

MfG Fry
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« Antworten #7 am: Mittwoch - 10. Dezember 2008 - 10:41:34 am »

Eine negative Bewertung kann dir der Verkäufer sowieso nicht geben. Seit ein paar Wochen/Monaten können Verkäufer nur noch positiv bewerten.

Mir würde das aber schon alles ein bisschen komisch vorkommen. Ich bin nicht ganz sicher, was passiert, wenn der Verkäufer dir jetzt eine andere E-Mail-Adresse für die PayPal-Zahlung gibt. Die ist dann ja nicht mehr an dieursprüngliche Auktion "gekoppelt". Da stellt sich dann die Frage, wie das mit dem Käuferschutz geregelt ist. Kann man die PayPal-Zahlung dann genauso unkompliziert zurück gehen lassen, wenn was schief geht?
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