Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren für Privatpersonen im Postverkehr können nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt ein- und ausgeführt werden.
Die Ein- bzw. Ausfuhr von bestimmten Waren ist beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung) möglich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote.
Ergeben sich bei der Ein- und Ausfuhr von Postsendungen Anhaltspunkte dafür, dass für die in den Sendungen enthaltenen Waren Beschränkungen oder Verbote bestehen, werden diese Sendungen der Zollverwaltung zur weiteren Prüfung bezüglich der Zulässigkeit der Ein- oder Ausfuhr vorgelegt.
Für Postsendungen bestehen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen insbesondere:
zum Schutz der öffentlichen Ordnung- Waffen
- Verfassungswidrige Veröffentlichungen
- Pornografische Schriften
zum Schutz der menschlichen Gesundheit- Arzneimittel
- Betäubungsmittel
- Lebensmittel
zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt- Artenschutz
- Tierseuchenrecht (Einfuhr von Fleisch und Milch)
Denken Sie bitte daran, dass auch bei der Versendung von Waren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Verbote und Beschränkungen zu beachten sind.
Durch die Überwachung der oben genannten Ein- und Ausfuhrverbote leistet die Zollverwaltung einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Verbraucher und Umwelt.
Quelle:
http://www.zoll.de