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Titel: Geschenksendungen aus dem Ausland oder ins Ausland Beitrag von: m-t am Montag - 28. Januar 2008 - 23:44:04 pm Geschenksendungen aus einem Mitgliedstaat der EG werden Ihnen ohne Erhebung von Einfuhrabgaben direkt zugestellt.
Geschenksendungen von einer Privatperson aus einem Drittland (alle Staaten, die nicht Mitglied der EG sind) an eine Privatperson im Inland (Sendungen von Privat an Privat) sind jedoch nur dann einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht über 45 EUR liegt. Innerhalb dieser Wertgrenze dürfen aber die folgenden Höchstmengen nicht überschritten sein: Tabakwaren:
Alkohol und alkoholhaltige Getränke:
Parfüms/Eau de Toilette:
Kaffee:
Geschenkpäckchen aus einem Drittland, deren Empfänger und/oder Versender eine Firma ist, sind nur einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht höher als 22 EUR ist. Von dieser Abgabenfreiheit sind jedoch Alkohol, Tabakwaren, Kaffee und Parfüms ausgenommen (Sendungen mit geringem Wert). Geschenksendungen können Sie ohne Zollformalitäten ins Ausland verschicken (Ausfuhr von Postsendungen). Bei Weihnachtspäckchen in ein Drittland ist es empfehlenswert, sich über die Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes zu informieren. Die ausländischen Zollbehörden bieten i.d.R. ihre Auskünfte auch über das Internet - meist in der Landessprache - an. Nähere Einzelheiten zum Thema "Zoll und der Postverkehr" finden Sie auf den Internetseiten Bestimmungen im Postverkehr. Dort erfahren Sie unter anderem:
Quelle: http://www.zoll.de |