Forum

eBay / Internetshop Themen => Internationaler Handel => Thema gestartet von: m-t am Montag - 28. Januar 2008 - 23:44:04 pm



Titel: Geschenksendungen aus dem Ausland oder ins Ausland
Beitrag von: m-t am Montag - 28. Januar 2008 - 23:44:04 pm
Geschenksendungen aus einem Mitgliedstaat der EG werden Ihnen ohne Erhebung von Einfuhrabgaben direkt zugestellt.

Geschenksendungen von einer Privatperson aus einem Drittland (alle Staaten, die nicht Mitglied der EG sind) an eine Privatperson im Inland (Sendungen von Privat an Privat) sind jedoch nur dann einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht über 45 EUR liegt. Innerhalb dieser Wertgrenze dürfen aber die folgenden Höchstmengen nicht überschritten sein:

Tabakwaren:

  • 50 Stück Zigaretten oder
  • 25 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm) oder
  • 10 Zigarren oder
  • 50 Gramm Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol und alkoholhaltige Getränke:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
  • 1 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger, Schaumweine oder Likörweine oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
  • 2 Liter nicht schäumende Weine

Parfüms/Eau de Toilette:

  • 50 Gramm Parfüms oder
  • 0,25 Liter Toilettenwasser

Kaffee:

  • 500 Gramm Kaffee oder
  • 200 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee

Geschenkpäckchen aus einem Drittland, deren Empfänger und/oder Versender eine Firma ist, sind nur einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht höher als 22 EUR ist. Von dieser Abgabenfreiheit sind jedoch Alkohol, Tabakwaren, Kaffee und Parfüms ausgenommen (Sendungen mit geringem Wert).

Geschenksendungen können Sie ohne Zollformalitäten ins Ausland verschicken (Ausfuhr von Postsendungen). Bei Weihnachtspäckchen in ein Drittland ist es empfehlenswert, sich über die Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes zu informieren. Die ausländischen Zollbehörden bieten i.d.R. ihre Auskünfte auch über das Internet - meist in der Landessprache - an.

Nähere Einzelheiten zum Thema "Zoll und der Postverkehr" finden Sie auf den Internetseiten Bestimmungen im Postverkehr.

Dort erfahren Sie unter anderem:

  • warum der Zoll befugt ist, Ihre Postsendung zu öffnen (Darf der Zoll meine Postsendung öffnen?)
  • für welche Waren trotz Überschreitung der Freigrenzen Zollvergünstigungen oder gar Zollbefreiungen gewährt werden (Abgabenerhebung bei präferenzberechtigten Waren)
  • wie die Einfuhrabgaben berechnet werden (Das Verfahren der Abgabenfestsetzung) und
  • wann Sie als Empfänger von Postsendungen bei der Erledigung von Zollformalitäten automatisch durch die Deutsche Post AG vertreten werden (Gestellungspflichtige Sendungen)

Quelle:
http://www.zoll.de